Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
§ 5 Abnahme und Annahmeverzug des Auftraggebers, pauschalierter Schadensersatz
Die Abnahme unserer vertraglichen Werkleistungen erfolgt grundsätzlich durch rügelose Entgegennahme unserer Leistungen. Erhebt der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Leistungen schriftlich Mängelrügen, gelten die Leistungen als abgenommen. Hierauf werden wir den Auftraggeber bei Übermittlung der Leistungen nochmals ausdrücklich schriftlich hinweisen. Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können 10 % der vereinbarten Vergütung ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden. Dem Auftraggeber bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Anstelle der Geltendmachung der oben genannten Rechte sind wir nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist auch berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Auftraggeber anschließend in angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Verzögert sich der Versand der Ware auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund eines Umstands, den er zu vertreten hat, um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, so sind wir berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die von uns bereitgestellte Ware trotz Aufforderung zur Abholung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Abholung von mindestens zwei Wochen aufgrund eines Umstands nicht abholt, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
§ 6 Ansprüche wegen Mängeln
Bei Mängeln des Werkes haben wir das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, Minderung verlangen oder den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen von uns verlangen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, verjähren seine Ansprüche bei Mängeln in zwei Jahren, jeweils ab dem Tag der Abnahme. Gegenüber Käufern, die keine Verbraucher sind, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Mehrlieferungen (Überlieferung) sind hinzunehmen. Ansprüche an die jeweils andere Vertragspartei, egal welcher Art, können daraus nicht hergeleitet werden. Bei Minderlieferungen (Unterlieferung) kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Beträgt die Fehlmenge weniger als 10 v.H. der bestellten Menge, so steht uns das Recht zu, anstelle der Nacherfüllung den vereinbarten Preis im Verhältnis zur tatsächlich gelieferten Menge zu mindern. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind in diesem Falle ausgeschlossen.
§ 7 Vergütung und Zahlung
Wir leisten ausschließlich gegen Vorkasse. Abweichende Zahlungsmodalitäten sind schriftlich zu vereinbaren, hilfsweise gelten die auf unseren Rechnungen wiedergegebenen Zahlungsbedingungen. Erfolgen Zahlungen nicht rechtzeitig, schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Abtretung von Ansprüchen, Erfüllungsgehilfen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
Wir sind berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte ohne Zustimmung des Auftraggebers abzutreten. Wir können uns zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen uns nur aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist. Die Einschränkung gilt nicht für dem Auftraggeber gegen uns zustehende Fertigstellungsmehr- und/oder Mangelbeseitigungskosten. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.
§ 9 Sicherheitseinbehalt
Ein Sicherheitseinbehalt ist ausgeschlossen.
§ 10 Rechte an Leistungsergebnissen, Angabe der Druckerei
Soweit es sich bei unseren Leistungen um urheberrechtlich geschützte Leistungen handelt, übertragen wir Nutzungsrechte nur insoweit, als dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen unbedingt notwendig ist.
§ 11 Haftung
Wir haften bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit uneingeschränkt. Bei Unmöglichkeit und Verzug sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Bei wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische, vorhersehbare Schäden, sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Norm unterfallen. Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Organe und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Kein Widerrufsrecht des Auftraggebers
Da wir unsere Leistungen ausschließlich nach Kundenspezifikation erbringen, steht dem Auftraggeber auch bei einem Kauf im Rahmen des Fernabsatzes kein Widerrufsrecht zu (§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB).
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort unseres Geschäftssitzes. Gerichtsstand ist in diesem Fall Berlin, bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte das Amtsgericht Mitte. Auf diesen Vertrag und alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechtsabkommens, des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes (EKAG) anwendbar.